Medienmitteilung
Chancengleichheit ist nur ein leeres Versprechen
Eine junge Frau wirft der Universität Bern Diskriminierung beim Zugang zur Hochschulbildung vor: Der Zeitzuschlag, auf den sie als Folge ihrer Dyslexie angewiesen ist, wird ihr bei der Numerus clausus-Prüfung verweigert. Mit einem Mehrheitsentscheid (3:2) kommt das Verwaltungsgericht des Kantons Bern zum Schluss, dass kein rechtlicher Anspruch auf diesen Zeitzuschlag besteht. Inclusion Handicap stellt jedoch fest, dass bei dieser Frage keine Einstimmigkeit herrscht und hat das Urteil an das Bundesgericht weitergezogen.