Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Durch die Beseitigung von Benachteiligungen und Diskriminierungen, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, nehmen diese voll und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teil. Wir sind überzeugt, dass Inklusion in allen Lebensbereichen möglich ist.
Indem wir die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor Gericht einfordern, wollen wir grundlegende gesellschaftliche Veränderungen herbeiführen und Missstände bekämpfen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Die Prozesse tragen dazu bei, ihnen ein selbstbestimmtes und selbstverantwortetes Leben zu ermöglichen sowie ihre Teilhabe zu stärken.
Im Zentrum steht das Anliegen, den konkret betroffenen Menschen mit Behinderungen zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass Menschen mit Behinderungen zur Durchsetzung ihrer Rechte äusserst selten vor Gericht gehen. Mögliche Erklärungen sind, dass sie von ihren Rechten zu wenig oder keine Kenntnis haben. In der Rechtsberatungstätigkeit zum Gleichstellungsrecht von Inclusion Handicap kommt zudem zum Ausdruck, dass die Betroffenen oft bewusst vom Prozessieren absehen: Sie fürchten die Prozesskosten oder werden von der Komplexität der Fragestellung abgeschreckt.
Ausgehend von diesen Erkenntnissen und den bisher geführten Prozessen der Behindertenorganisationen (siehe insbesondere Dosto-Verfahren) hat Inclusion Handicap gemeinsam mit seinen Mitgliederorganisationen entschieden, eine Prozessführungsstrategie zu erarbeiten. Mit dieser Strategie begeben wir uns auf einen neuen Weg.
Für eine Dauer von mindestens 6 Jahren werden wir die Prozesse auf bestimmte Themenbereiche konzentrieren. Dadurch können die Ressourcen auf die Klärung sowie Vertiefung von ausgewählten rechtlichen Fragen konzentriert werden. Es handelt sich um die vier Themen Bildung, Arbeit, Dienstleistungen Privater sowie Öffentlicher Verkehr.
Mit der Gründung des zweckgebundenen Fonds Strategische Prozessführung wollen wir sicherstellen, dass die strategische Prozessführung zur Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen nachhaltig ist und die Behindertenorganisationen über Mittel verfügen, die ihnen eine professionelle Prozessführung ermöglichen. Dafür sind wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen: Helfen Sie uns dabei.
Der Fonds wird durch Spenden sowie durch Inclusion Handicap und seine Mitgliederorganisationen alimentiert. Die öffentlichen Gelder und Subventionen, welche die Behindertenorganisationen erhalten, werden nicht zur strategischen Prozessführung eingesetzt.
Das Projekt we claim wird von Inclusion Handicap und seinen Mitgliederorganisationen getragen. Als Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz engagiert sich Inclusion Handicap für eine inklusive Gesellschaft, die Menschen mit Behinderungen eine vollumfängliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben garantiert.
Verena Kuonen
Co-Präsidentin von Inclusion Handicap
Sébastien Kessler
Gründungspartner id-Geo, Vizepräsident von ASRIMM, Vorstandsmitglied von Inclusion Handicap
Prof. Dr. Markus Schefer
Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel, Mitglied des UNO-Ausschusses über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Martin Looser
Rechtsanwalt und Partner von ettlersuter Rechtsanwälte
Dr. Caroline Hess-Klein
Mitglied der Geschäftsleitung und Leiterin der Abteilung Gleichstellung von Inclusion Handicap